§ 4 Teilnahmevoraussetzungen, Durchführung der Aktion
- Teilnehmen an der Aktion können die in § 2 Ziffer 1 dieser Teilnahmebedingungen genannten natürlichen Personen, die Inhaber einer von einem kartenausgebenden Unternehmen mit Sitz in Deutschland herausgegebenen Visa Karte sind und die sich einmalig für die jeweilige Visa Karte auf https://www.visa.de/campaign/geldzurueck-spring-23/ für die Teilnahme an der Aktion registrieren. Hierzu ist die Angabe von Vor- und Nachnamen, der E-Mail-Adresse des Teilnehmers sowie der 16-stelligen Kartennummer der Visa Karte des Teilnehmers erforderlich. Zusätzlich müssen im Rahmen der Registrierung diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzmitteilung durch Setzen eines Häkchens akzeptiert werden. Mit Ausübung der Rechte gemäß des Abschnitts "Ihre Rechte" von der Datenschutzmitteilung tritt der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Aktion zurück, sofern die Ausübung des jeweiligen Rechts die Durchführung der Aktion unmöglich macht.
Jede Karte kann nur einmal für die Aktion angemeldet werden. Das heißt, es ist nicht möglich, eine Karte mit verschiedenen E-Mail-Adressen anzumelden.
Visa und – soweit erforderlich – die mitwirkenden Firmen erheben, speichern und verarbeiten die von den Teilnehmern im Rahmen der Registrierung für die Aktion angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Aktion. Die Daten werden im Anschluss gelöscht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzmitteilung verwiesen.
Während des Aktionszeitraums wird Visa den Teilnehmern im Einklang mit der Datenschutzerklärung per E-Mail Informationen zu der laufenden Aktion zukommen lassen. Sofern der Teilnehmer diese E-Mails nicht erhalten will, kann er sich jederzeit über den Link am Ende dieser E-Mails abmelden.
- Teilnehmer an der Aktion erhalten für kontaktlose Bezahlvorgänge (Definition siehe unten) mit ihrer Visa Karte („Transaktionen“) 2 % des jeweiligen Transaktionsbetrags unter den nachfolgenden Voraussetzungen zurück:
- die Transaktion erfolgt nach erfolgreicher Registrierung während des Teilnahmezeitraums;
- der Teilnehmer meldet sich nicht von der Aktion ab;
- bei der Transaktion handelt sich um einen kontaktlosen Bezahlvorgang, der über das Visa Bezahlsystem abgewickelt wird;
- die Visa Karte wird während des Teilnahmezeitraums nicht als verloren oder gestohlen registriert;
- das Wertstellungsdatum der getätigten Transaktion (zum Wertstellungsdatum siehe untenstehenden § 4 Ziffer 3 Absatz 3), in Ansehung von § 3 Ziffer 2, fällt in den Zeitraum bis spätestens zum 25.04.2023;
- der Transaktionsbetrag auf der Kartenabrechnung beträgt maximal 25,00 € (klarstellend: Transaktionen mit einem höheren Betrag als 25,00 € nehmen an der Aktion nicht teil); und
- es handelt sich um eine qualifizierte Transaktion (siehe hierzu die Definition in § 4 Ziffer 3 Absatz 2).
Kontaktlose Bezahlvorgänge sind mit kontaktlosfähigen Visa Karten oder mobilen Geräten wie Smartphones/-watches, in deren Wallets (Bezahlkarten-App) die Visa Karte hinterlegt ist, am Point of Sale (stationärer Handel) möglich. Visa Karten bzw. die mobilen Geräte werden dabei lediglich an das Bezahlterminal am Point of Sale gehalten („getapt“), ohne etwa die Karte in das Bezahlterminal zu stecken, den Magnetstreifen durch das Bezahlterminal zu ziehen oder die Kartendaten händisch in das Bezahlterminal einzugeben (die drei vorstehend beschriebenen Szenarien werden in diesen Teilnahmebedingungen jeweils auch als „kontaktbehaftete Bezahlvorgänge“ bezeichnet). Bei einer Kartenzahlung kann die Bank des Händlers, die kartenausgebende Bank (Issuer) oder ggf. ein anderer an dem Bezahlvorgang Beteiligter entscheiden, dass der kontaktlose Bezahlvorgang nicht möglich ist und stattdessen ein kontaktbehafteter Bezahlvorgang erfolgen muss. Hierauf hat Visa keinen Einfluss. In der Regel wird entsprechend gesetzlicher Vorgaben entweder nach fünf (5) kontaktlosen Bezahlvorgängen und/oder nach kontaktlosen Bezahlvorgängen von insgesamt bis zu 150,00 € ein kontaktbehafteter Bezahlvorgang gefordert. Kontaktbehaftete Bezahlvorgänge werden nicht im Rahmen der Aktion berücksichtigt. Dabei kann dahinstehen, aus welchen Gründen der kontaktlose Bezahlvorgang nicht möglich war. Dies bedeutet, dass Visa für kontaktbehaftete Bezahlvorgänge keine Rückerstattung im Rahmen dieser Aktion leistet und dass kontaktbehaftete Bezahlvorgänge keine „Transaktionen“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen darstellen. Visa ist im Rahmen dieser Aktion nicht dafür verantwortlich, wenn am Bezahlterminal am Point of Sale ein kontaktloser Bezahlvorgang nicht möglich ist.
Co-Badge-Karten sind Karten, bei denen verschiedene Bezahlverfahren auf einer Karte aufgebracht sind. Sie erkennen dies meist an den auf der Karte aufgebrachten Logos und/oder Kennzeichnungen. Transaktionen bei Visa Co-Badge-Karten können bei der Aktion nur berücksichtigt werden, wenn sie über das Visa Bezahlsystem abgewickelt werden. Teilweise bieten Bezahlterminals die Möglichkeit an, selbst zu entscheiden, mit welchem Bezahlsystem im Falle von Co-Badge-Karten gezahlt werden soll. Dies ist nicht immer möglich und Transaktionen werden nicht über das Visa Bezahlsystem abgewickelt. Hierauf hat Visa keinen Einfluss und ist im Rahmen dieser Aktion nicht verantwortlich. Nur wenn das Visa Bezahlsystem wirksam ausgewählt werden kann und genutzt wird, kann die Transaktion im Rahmen der Aktion berücksichtigt werden.
Bei Transaktionen in Fremdwährung gilt als Transaktionsbetrag der in der Kartenabrechnung ersichtliche Transaktionsbetrag in Euro nach erfolgter Umrechnung gemäß dem von der Bank des Karteninhabers angewendeten Wechselkurses. Je nach Bankkonto können bei der jeweiligen Bank ggf. Wechselkurs- und Transaktionsgebühren anfallen. Diese Gebühren gelten für diese Aktion nicht als Transaktionen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen und können daher nicht bei der Rückerstattung berücksichtigt werden.
Genaue Angaben für einzelne registrierte Teilnehmer, z. B. Welche Transaktionen berücksichtigt wurden oder nicht, können vom Veranstalter und den mitwirkenden Firmen nicht im Rahmen der Aktion geleistet werden.
- Es werden nur solche Transaktionen berücksichtigt, die nach erfolgreicher Registrierung im Sinne von § 4 Ziffer 1 erfolgt sind. Der Gesamtbetrag der Rückerstattungen pro registriertemTeilnehmer ist auf insgesamt 25 € beschränkt (d.h., jeder Teilnehmer erhält insgesamt maximal 25 € für sämtliche Transaktionen im Teilnahmezeitraum gutgeschrieben). Die Transaktion kann sowohl im In-, als auch im Ausland getätigt werden. Als Auslandstransaktion gilt jede Transaktion mit einem Händler, dessen Sitz nicht in Deutschland ist und/oder dessen Transaktionsgeschäft über eine nicht in Deutschland ansässige Bank abgewickelt wird. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich, allerdings gelten die in § 4 Ziffer 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen auch für Auslandstransaktionen.
Qualifizierte Transaktionen sind Transaktionen mit einer Visa Karte mit Ausnahme der folgenden Transaktionen:
- Transaktionen mit Visa CoBadge-Karten, die nicht über das Visa Bezahlsystem erfolgen (siehe hierzu § 4 Nr. 2);
- Bargeldabhebungen an Geldautomaten;
- Transaktionen in Zusammenhang mit Wett- und Glücksspielgeschäften, wie z. B. Zahlungen für die Teilnahme an Lotto und Sportwetten;
- Transaktionen, die von Visa nicht unterstützt werden
- Transaktionen für Finanzdienstleistungen, z. B. Auch anfallende Transaktions- oder Wechselgebühren für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks;
- Transaktionen für Versicherungsleistungen, z. B. Für Reiserücktrittsversicherungen;
- Transaktionen, bei denen Beträge auf das Kartenkonto gutgeschrieben werden;
- Transaktionen für nicht aufladbare Prepaid-Karten sowie VPAY Karten.
- Transaktionen für Kontoaufladungen, Kauf von Wertkarten, Aufladen von Prepaid-Karten (Nicht-Finanzinstitute)
Klarstellend: Die vorgenannten ausgenommenen Transaktionen werden nicht im Rahmen der Aktion berücksichtigt und sind keine qualifizierten Transaktionen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen.
Kontaktbehaftete Bezahlvorgänge stellen ebenfalls keine Transaktionen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen dar (siehe hierzu § 4 Ziffer 2).
In der Regel weicht das Bezahldatum von dem Zeitpunkt der Wertstellung ab. Da es sich um eine von Visa veranstaltete Aktion handelt, kann Visa bei der Aktion und dem Teilnahmezeitraum nur auf das Wertstellungsdatum abstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rückerstattungen ist daher das Wertstellungsdatum der jeweiligen Transaktion. Dieses kann je nachdem, wann die Buchung bei Visa (auf der VisaNet-Plattform) eingeht, mehrere Tage von dem Datum abweichen, an dem der Kauf tatsächlich getätigt wurde. Visa selbst hat keinen Einfluss auf dieses Datum, denn es hängt davon ab, wann die betreffenden Händler und Banken die Transaktion gegenüber Visa mitteilen.
- Eine Teilnahme an der Aktion ist nur mit der eigenen Visa Karte des Teilnehmers möglich. Der bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname muss, mit dem auf der Visa Karte angegebenen Vor- und Nachnamen übereinstimmen. Teilnehmer, die mit einer Visa Corporate Card oder Visa Commercial Card teilnehmen möchten, müssen vor der Teilnahme an der Aktion die Einwilligung ihres Arbeitgebers einholen und diese auf Anforderung schriftlich nachweisen. Es obliegt dem Karteninhaber der Visa Corporate Card oder Visa Commercial Card, die Rückerstattungen aus der Aktion als steuerpflichtiges Einkommen zu deklarieren (geldwerter Vorteil).
- Visa Karten, die nach Verlust oder Diebstahl der für die Aktion registrierten Visa Karte neu ausgestellt werden, werden bei der Aktion nicht automatisch berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann nur eine Visa Karte pro E-Mail-Adresse registrieren. Jede Visa Karte kann nur einmal für die Aktion registriert werden.
- Visa und die mitwirkenden Firmen haften nicht für einen verspäteten Eingang der Registrierung, der durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von Visa und den mitwirkenden Firmen liegen, sei es wegen technischer Probleme, Computerfehlfunktionen oder Irrtums. Dies beinhaltet auch, aber nicht ausschließlich, notwendige Wartungsarbeiten.
- Visa und die mitwirkenden Firmen sind nicht verantwortlich für ein verspätetes Wertstellungsdatum aufgrund verspätet gemeldeter Transaktionen durch den Händler oder die meldende Bank.
- Anfragen bezüglich der Rückerstattungen können nur bis einschließlich drei Monate nach Ende der Aktion bearbeitet werden.