Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Party in a Box 2024“

§1 Veranstalter, Teilnehmer

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist Visa Europe Management Services Ltd., Zweigniederlassung Deutschland, Eurotheum, Neue Mainzer Straße 66–68, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „Visa“). Die von Visa beauftragte Firma Bartenbach AG, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz wirkt an der Durchführung der Aktion mit (nachfolgend „mitwirkende Firma“).
  2. Das teilnehmende Gewerbeunternehmen (nachfolgend Teilnehmer) muss seinen Sitz in Deutschland haben und vom Rechtsstatus her ein in Deutschland eingetragenes Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) sein.
  3. Die im Namen des Teilnehmers handelnden Personen müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 18 Jahre alt und Gründer bzw. Inhaber, Gesellschafter oder Mitarbeiter (sofern sie die Erlaubnis ihrer Geschäftsführung zur Teilnahme haben, ist auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen) sein.
  4. Pro Teilnehmer ist nur eine Anmeldung zum Gewinnspiel möglich.
  5. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unentgeltlich.
  6. Nicht teilnahmeberechtigt sind Angestellte von Visa und Angestellte der an der Durchführung mitwirkende Firma sowie die Angehörigen dieser Personengruppen.
  7. Die Teilnahme über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Wettbewerben und/oder Preisausschreiben vermitteln, oder über automatische Teilnahmesoftware ist nicht zulässig. Eine Manipulation der Aktion führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
  8. Teilnehmer, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten, falsche oder irreführende Angaben zum Gewinnspiel machen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
  9. In diesen Fällen ist Visa berechtigt, Gewinne nicht zu vergeben oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern sowie einen alternativen Gewinner zu ermitteln.

 

§2 Zeitraum und Bedingungen für eine Teilnahme

  1. Die Teilnahme ist mit einem Posteingang beim Veranstalter zwischen dem 15.04.2024, 00:00 Uhr und dem 31.05.2024, 23:59 Uhr MEZ möglich.
  2. Um an der Aktion teilzunehmen, verschickt der Teilnehmer eine spezielle Postkarte, welche dem Teilnehmer durch einen Promotor im Rahmen der Field Marketing Tour in Deutschland übergeben wurde.
  3. Die Einreichung erfolgt auf dem Postweg. Eine Teilnahme über ein anderes Medium ist ausgeschlossen.
  4. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
  5. Jede Einsendung nimmt mit einem Los an der Verlosung von Visa teil.
  6. Mit der Übermittlung der Teilnahmekarte stimmt der Teilnehmer diesen Teilnahmebedingungen zu und gestattet der mitwirkenden Firma, im Falle einer Gewinnzusage per E-Mail oder Post in Kontakt treten zu dürfen. Der Gewinner muss der Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung zustimmten. Tut er dies nicht, verfällt der Gewinnanspruch und ein Nachrücker wird per Losverfahren ermittelt. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass bei der Ausübung der Rechte nach Ziffer 5 die Teilnahme ausgeschlossen ist, sofern dies die Teilnahme unmöglich macht.
  7. Der Veranstalter und die mitwirkende Firma übernehmen keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Einsendungen und beim Veranstalter verspätet eingegangene Postkarten.

§3 Gewinn

  1. Unter allen Einsendungen verlost Visa zehn (10) Party in a Box Sets bestehend aus einem Catering-Gutschein im Wert von 500,00 € und weiteren Sachgewinnen.
  2. Der Catering-Gutschein kann ausschließlich direkt im Anschluss an die Aktion im Zeitraum 15.06.2024 – 30.09.2024 in Anspruch genommen werden. Eine Verlegung auf einen alternativen Termin ist nicht möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Gewinneinlösung ausgeschlossen.
  3. Die Sachgewinne gehen dem Gewinner an die bei der Gewinnspielteilnahme angegebene Adresse per Paketdienst zu.
  4. Eine Barauszahlung oder Tausch ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

§4 Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht planmäßig abgehalten werden kann, bei technischen Hindernissen (z.B. Computerviren, Manipulation oder Fehlern der Hard- oder Software) oder bei Vorliegen von rechtlichen Gründen. Aus einer solchen Aussetzung, Absage, Nichtzulassung oder vorzeitigen Beendigung der Aktion entstehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche.

§5 Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer ist mit deren Verwendung zum Zwecke des Gewinnspiels einverstanden. Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion ist der in § 1 Nr. 1 genannte Veranstalter. Empfänger der Daten im Zusammenhang mit der Gewinnspielteilnahme sind der Veranstalter sowie die mitwirkende Firma Bartenbach AG. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Alle personenbezogenen Daten werden im Nachgang zum Gewinnspiel gelöscht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters unter visa.de/legal/privacy-policy.html sowie die der mitwirkenden Firma unter bartenbach.de/datenschutz. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO). Den Visa Datenschutzbeauftragten sowie Datenverantwortlichen können die Teilnehmer unter der E-Mail-Adresse [email protected] erreichen. Die Teilnehmer haben das Recht, gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei gerichtet werden an: [email protected].

§6 Haftung

  1. Visa sowie die an der Durchführung der Aktion mitwirkende Firma und ihre Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haften Visa sowie die mitwirkende Firma und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer deswegen regelmäßig verlassen darf.
  3. Die Haftung gemäß Ziffer 2 ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Zwischen allen an der Aktion teilnehmenden Parteien gibt es keine gemeinsame Haftung. Somit ist Visa von Haftungsthemen, die von der mitwirkenden Firma zu vertreten sind, freigestellt. Umgekehrt ist die mitwirkende Firma von einer Inanspruchnahme freigestellt, wenn die Pflichtverletzung vom Veranstalter zu vertreten ist.
  5. Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
  6. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.